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   BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78   

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BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78 (https://dejure.org/1979,20051)
BSG, Entscheidung vom 13.09.1979 - 12 RK 39/78 (https://dejure.org/1979,20051)
BSG, Entscheidung vom 13. September 1979 - 12 RK 39/78 (https://dejure.org/1979,20051)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 5/78
    Auszug aus BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78
    Schließlichlnt der erkennende Senat dies bereits wiederholt für die Fälle der Nachentrichtung von Beiträgen nach Art. 2 @ 49a AnVNG (= Art. 2 5 51a ArVNG) entschieden (Urteil vom 50. November 1978 - 12 RK 45/76 - SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 24; Urteil vom ..5... 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - Urteil vom 4. April 1979 56/78 -).

    Das folgt, wie der Senat in dem Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - im einzelnen dargelegt hat, nicht nur aus der Systematik des Gesetzes, sondern hat auch in dem Wortlaut des Art. 2 5 49a Abs. 2 AnVNG seinen Niederschlag dahin gefunden, daß sich die Nachentrichtung nur auf noch nicht mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung belegte Zeiten erstrecken kann.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - weiter schon im einzelnen dargelegt, daß entgegen der vom LSG vertretenen Ansicht das Doppelbelegungs- und Aufstockungsverbot für die Fälle des Art. 2 5 49a AnVNG auch nicht deshalb aufgehoben worden ist, weil es sich bei dieser Vorschrift um eine Sonderregelung handelt, die im Gegensatz zu anderen außerordentlichen Nachentrichtungsmöglichkeiten die Nachentrichtung nur auf Antrag und innerhalb einer Ausschlußfrist gestattet.

    der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung -WGSVG-).Schließlich hat der erkennende Senat bereits in dem vorerwähnten Urteil vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - mit ausführlicher Begründung dargelegt, daß auch die in Art. 2 5 49a AnVNGenthaltene Ausschlußfrist nicht die vom LSG für richtig gehaltene Abgrenzung des Antragsrechtes rechtfertigt.

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    April 1979 - 12 RK 36/78 - und Urteil vom 15. September 1979 - 12 RK 39/78 ).
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Sobald sie entrichtet sind, verbietet sich nach allgemeinen, nicht nur für die Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 § 49a AnVNG geltenden Grundsätzen eine Änderung von Beitragsklasse und Belegungszeit (Urteil des Senats vom 13. September 1979, 12 RK 39/78, mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 14/80

    Antrag auf Beitragsnachentrichtung - Konkretisierung des Antrags -

    Sobald die Beiträge entrichtet sind, ist eine Änderung der Beitragsklasse und der Zeit, für die die Beiträge bestimmt sind, schon nach allgemeinen, nicht nur für die Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 § 49a AnVNG geltenden Grundsätzen unzulässig (Urteil des Senats vom 13. September 1979 - 12 RK 39/78 -).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Das BSG hat allerdings bisher in ständiger Rechtsprechung eine nachträgliche Aufstockung, Aufspaltung, Zusammenlegung oder Verschiebung bereits entrichteter Beiträge für unzulässig gehalten (Vgl zB DAngVers 1968, 67; BSGE 35, 178 : SozR Nr M zu 9 1407 RVG; BSGE "7, 207 : SozR 5750 Art. 2 % 51a Nr. 2"; Urteile vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - und vom 13. September 1979 - 12 RK 39/78 - sowie st Rspr).
  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 61/79
    Sobald sie entrichtet sind, verbietet sich nach allgemeinen, nicht nur für die Beitragsnachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG geltenden Grund- ' sätzen eine Änderung von Beitragsklasse und Belegungszeit (Urteil des Senats vom 13° September 1979, 12 RK 39/78, mit weiteren Nachweisen)".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 142/04
    Das Bun-dessozialgericht (BSG) hat es dementsprechend in langjähriger Rechtsprechung abgelehnt, Beitragsverschiebungen, Aufstockungen, Aufspaltungen und Zusam-menlegungen von Beiträgen zuzulassen (vgl. BSG - Urteile v. 13. September 1979 und v. 18. November 1980, Az.: 12 RK 39/78 und 12 RK 14/80 sowie im Übrigen die von der Beklagten in deren Schriftsatz vom 19. Oktober 2004 um-fänglich zitierte Rechtsprechung aus den Jahren vor 1980).
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